AGB

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Allgemeine Geschäfts- & Verkaufsbedingungen (AGB)

 § 1 Geltungsbereich & Struktur der Vereinbarung

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden.

§ 2 Adressatenkreis & Vertragsparteien

(1) Dieser Vertrag richtet sich an Privatpersonen (Verbraucher) und/oder Unternehmen.

(2) Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Vertrag männliche, weibliche und diverse Sprachformen nicht gleichzeitig verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter (m/w/d).

(3) Die Vertragsparteien werden grundsätzlich als Auftraggeber und Auftragnehmer im Sinne von § 3 definiert. Die hierin enthaltenen Regelungen gelten insbesondere für Fragen der Haftung, Vergütung und des Leistungsgegenstandes (einschließlich § 8) als Produktbeschreibung.

§ 3 Begriffsbestimmungen/Definitionen

(1) Innerhalb dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:

  1. Der Auftraggeber ist die natürliche Person, die ein Angebot annimmt, das auf auf diese Vereinbarung Bezug nimmt.
  2. Der Auftragnehmer ist die zu Beginn dieser Vertragsurkunde näher bezeichnete, natürliche Person, die über dem Klammerzusatz „Auftragnehmer“ steht.

(2) Weitere Begriffsbestimmungen ergeben sich aus den Bestimmungen im Besonderen Teil.

§ 4 Haftung, Schadloshaltung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber beruhen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen und Freistellungspflichten gelten auch für die Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er sich von sämtlichen Inhalten verlinkten Seiten oder Grafiken distanziert und macht sich diese keinesfalls zu eigen.

§ 5 Prüfpflicht (Insolvenz)

Während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere jedoch vor jeder Zahlung an den Auftragnehmer, prüft der Auftraggeber, ob er insolvent ist oder nach einer sachkundigen Prognose bald insolvent sein wird. Durch die Unterzeichnung des Vertrags und/oder die Zahlung erklärt der Kunde in jedem einzelnen Fall, dass er zum Zeitpunkt weder insolvent ist noch nach seiner Prognose bald insolvent sein wird.

§ 6 Vertragslaufzeit

In der Regel startet jeder Vertrag mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, das sich auf diese Vereinbarung bezieht. Die Dauer des Vertrags wird durch die Regelungen innerhalb des Vertrags festgelegt. Kündigungen müssen mindestens in Textform erfolgen, um wirksam zu sein.

§ 7 Mitwirkungspflichten 

(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens alle Zuarbeiten und Informationen sowie technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die Entgegennahme der vereinbarten Leistung erforderlich sind und die ihm bis oder bei Vertragsschluss bekannt gegeben werden, erfüllt sind.

(2) Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber, sicherzustellen, dass er körperlich und mental gesund genug ist, um die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

§ 8 Allgemeine Einschränkung der Vertragsgegenstände; keine Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich in der Regel aus dem Vertrag sowie dem spezifischen Angebot des Auftragnehmers, das der Auftraggeber akzeptiert.

(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte an den während der Vertragserfüllung bereitgestellten Werken, es sei denn, er räumt sie ausdrücklich ein. Falls keine spezifischen Angaben zum zeitlichen oder örtlichen Umfang, zur Exklusivität oder zur Übertragbarkeit der Rechte gemacht werden, gelten bestimmte Bedingungen: Die Rechte gelten nur für die Dauer des Vertrags gemäß den hier festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind auf den Standort des Auftraggebers beschränkt. Es wird angenommen, dass eine nicht exklusive Lizenz gewährt wird. Die Übertragung der Rechte an Dritte ist untersagt.

(3) Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zugang zu Software und Plattformen gewährt, gilt dies nur für den Zeitraum, in dem die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig ist. Dies betrifft sowohl vom Auftragnehmer betriebene Software und Plattformen als auch Drittanbieterplattformen und -software.

§ 9 Vergütung, Auslagen, Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit

(1) Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers erfolgt gemäß den im akzeptierten Angebot festgelegten Bedingungen. Alle Vergütungsvereinbarungen verstehen sich als Netto-Preise, denen, sofern gesetzlich erforderlich und sofern keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, die entsprechende Umsatzsteuer hinzugefügt wird und separat abgerechnet wird.

(2) Aufwendungen wie beispielsweise Reisekosten sind nicht in der Vergütung gemäß Absatz 1 enthalten und werden separat berechnet. Die Parteien sollten die anfallenden Aufwendungen vor ihrer Entstehung klären. Sollte keine vorherige Klärung erfolgen, gelten folgende Erstattungssätze für die nachfolgenden Aufwendungen:

  1. Anfahrtskosten werden mit 0,50 Euro (netto) pro Kilometer erstattet, wobei die tatsächlich zurückgelegte Entfernung vom Sitz des Auftragnehmers zum Zielort maßgeblich ist. Alternativ kann der Auftragnehmer für die Anreise Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Flugzeug nutzen, wobei stets die 1. Klasse oder vergleichbare Reisebedingungen zu verwenden sind.
  2. Bei einem vertraglich festgelegten eintägigen Aufenthalt des Auftragnehmers beim Auftraggeber erstattet letzterer Übernachtungskosten in Höhe von 120,00 Euro (netto) pauschal.
  3. Bei einem vertraglich festgelegten mehrtägigen Aufenthalt des Auftragnehmers beim Auftraggeber erstattet letzterer Übernachtungskosten in Höhe von 120,00 Euro (netto) pro vereinbartem Tag des Aufenthalts.

(3) Die verfügbaren Zahlungsmethoden sind im akzeptierten Angebot des Auftragnehmers festgelegt. Sollte das Angebot keine Angaben dazu enthalten, kann die Vergütung wie folgt geleistet werden:

  1. Per SEPA-Lastschriftverfahren.
  2. Per Kreditkarten-Lastschriftverfahren.
  3. Per Überweisung.

Für diese Zahlungsmethoden fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bei Überweisungen aus dem Ausland können jedoch Bankgebühren oder Transfergebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Auf Verlangen teilt der Auftragnehmer gerne weitere Einzelheiten zu den Zahlungsmöglichkeiten mit.

(4) Die Fälligkeit der Zahlungen richtet sich nach den Vereinbarungen im Vertrag.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand & Erfüllungsort

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis werden, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vor dem Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausgetragen. Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

(5) Der Erfüllungsort für alle Leistungen, bei denen weder die Anwesenheit der Geschäftsführung noch die Anwesenheit von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers erforderlich ist, ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 26.03.2024

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